Neues Lebensmittelrecht 2017

Mit dem überarbeiteten Lebensmittelrecht sind ab dem 1. Mai 2017 neue Anforderungen in Kraft getreten. Die wichtigsten Punkte für die Hotellerie und Gastronomie sind die schriftliche Deklaration des Fanggebietes der Fische, die schriftliche oder zuverlässig mündliche Deklaration von Allergenen sowie die Zulassung von Mehlwürmer, Grillen und Wanderheuschrecken für die Speisezubereitung. Weitere Informationen finden sie auf dem Merkblatt des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLV.

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